Hat Ihr Arzt eine Stimm-, Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen festgestellt, erhalten Sie eine Verordnung (ein Rezept) für eine logopädische Therapie. Diese Verordnung gibt Ihnen die Möglichkeit, sich an eine logopädische Praxis Ihrer Wahl zu wenden.
Zur ersten Therapiestunde gehört ein ausführliches Eingangsgespräch. Dies beinhaltet die Anamnese - die Schilderung der Problematik aus der Optik der Betroffenen (Patient, Eltern, Angehörige) - und dient zum persönlichen Kennenlernen.
Aufbauend auf eine genaue Diagnose erstellen wir eine spezielle, auf die Problematik und die Person abgestimmte, Therapie. Nach Beenden der verordneten Behandlungen (meist 10 Sitzungen) erhält Ihr Arzt einen detaillierten Bericht. Darin werden Verlauf und die Erfolge der Behandlung geschildert und bei Bedarf eine Empfehlung zur Fortsetzung der Therapie gegeben. Der Arzt entscheidet dann, ob eine weitere Verordnung ausgestellt wird.
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